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GOLDEN VISA

GOLDEN VISA

06 10 - 2015

Das spanische Parlament verabschiedete das Gesetz zur Erleichterung der Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen an Käufer außerhalb der EU mit Kauf einer Immobilie in Spanien mehr als 500.000 €. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Investitionen in den Immobilienmarkt in Spanien zu fördern. Die "Visa Gold" wird 2014 in Kraft treten und wird voraussichtlich eine große Anzahl von Investoren, vor allem aus Asien und dem Nahen Osten (wie bereits in Portugal und Zypern zu sehen).


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Entsprechend dem neuen Gesetz Property Investment Residenz Zusammenfassung
Artikel 63 Aufenthaltsgenehmigung für die Anleger.
1. Nonresident Ausländer beabsichtigt das spanische Hoheitsgebiet eingeben, um für die Anleger machen eine bedeutende Investition von Kapital kann die Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen, oder gegebenenfalls Wohnsitz.
2. Im Falle von Investitionen, wie erhebliche Investitionen Erwerb von Immobilien in Spanien mit einem Investitionsvolumen von gleichem Wert oder verstanden werden
über 500.000 € pro Antragsteller.
3. Es versteht sich auch, dass ausländische Antragsteller hat eine bedeutende Investition gemacht, wenn die Investition eine juristische Person mit Sitz in einem Gebiet, das nicht als Steueroase unter Spanien üblich und im Ausland vorgenommen hat, die direkt oder indirekt die Mehrheit der Stimmrechte und hat die Macht, zu bestellen oder die Mehrheit der Mitglieder des Board entfernen.
Artikel 64 Form der Akkreditierung von Investitionen.
Für die Erteilung von Aufenthaltsvisum für Investoren Bewerber müssen zeigen, dass sie das Eigentum an Grundstücken durch die Zertifizierung mit kontinuierlicher Informationsdomäne und die Grundbuchamt Gebühren, die an die Eigenschaft oder Eigenschaften gelten erworben. Zertifizierung beinhalten ein elektronisches Sicherheitscode auf Ihre Anfrage online. Wenn zum Zeitpunkt des Visumantrags, der Erwerb der Gebäude waren in Prozess der Einstieg in das Grundbuch, ausreichen werden, um diese Zertifizierung besagt aktuelle Sitzordnung der Übernahme vorlegen können, begleitet von Belegen für die Zahlung der entsprechenden Steuern. Der Antragsteller muss nachweisen, ein Immobilien-Investment von 500.000 € frei von jeglichen Pfandrechte oder Belastungen haben. Der Teil der Investition von mehr als die erforderliche Menge kann je nach Pfandrechte oder Belastungen sein.

Artikel 65 Auswirkungen Aufenthaltsvisum für Investoren.
Die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung für die Anleger einen hinreichenden Titel nach Spanien für mindestens ein Jahr residiren.
Artikel 66 Genehmigung des Wohnsitzes für die Anleger.
1. Ausländische Anleger, die in Spanien für mehr als ein Jahr aufhalten, können eine Aufenthaltsgenehmigung für die Anleger, die im ganzen Land gültig, wird zur Verfügung gestellt.
2. Um eine Aufenthaltsgenehmigung für die Anleger gelten, muss der Antragsteller die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
a) nicht illegal auf spanischem Territorium gefunden.
b) Sei 18 Jahren.
c) keine Vorstrafen in Spanien und in den Ländern, wo sie für den letzten fünf Jahren nach spanischem Recht gelebt haben, für Straftaten.
d) nicht als verwerflich im Küstenraum von Ländern, mit denen Spanien hat eine Vereinbarung in diesem Sinne unterzeichneten angezeigt.
e) Haben Sie einen öffentlichen oder privaten Versicherungspflichtversicherung mit einer ermächtigt, in Spanien zu betreiben Versicherungsunternehmen abgeschlossen.
f) über ausreichende finanzielle Mittel für sich und seine Familienangehörigen während seiner Aufenthalt in Spanien.
g) Um die Bearbeitungsgebühr für den Titel oder Visum zu bezahlen.
h) Halten Sie eine Aufenthaltsgenehmigung für die Anleger in Kraft oder innerhalb von neunzig Kalendertagen fand nach Ablauf davon.
i) Nach Spanien mindestens einmal während der ein Aufenthaltstitel erteilt Zeitraum gereist.
j) Der Antragsteller muss nachweisen, dass der Investor besitzt den Vermögenswert oder die Eigenschaft von der Mindestbetrag gemäß diesem Artikel. Dazu müssen Sie das Zertifikat oder Befähigungszeugnissen an Land Registry entsprechend der Eigenschaft oder Eigenschaften bieten und muss innerhalb von 90 Tagen nach Einreichung datiert werden.
k) Die Erfüllung der Verpflichtungen im Bereich der Besteuerung und der sozialen Sicherheit.
Artikel 67 Dauer der Aufenthaltsgenehmigung für die Anleger.
1. Die erste Genehmigung des Aufenthalts für Investoren wird zwei Jahre dauern.
2. Nach Ablauf dieser Frist diejenigen ausländischen Investoren, die Interesse an ihren Wohnsitz in Spanien für einen Zeitraum von mehr als kann Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung für die Investoren für den gleichen Zeitraum von zwei Jahren zu beantragen sind.

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